Unser vorrangiges Interesse besteht darin, Kindern mit Beeinträchtigungen und Kindern mit besonderem Förderbedarf die Möglichkeit zu geben, aktiv am Schul- oder Kitaalltag teilzunehmen und ihre individuellen Fähigkeiten und Potenziale zu entfalten.
Die Schul- und Kitabegleitung ist ein gesetzlicher Anspruch, der sich an Kinder und Jugendliche richtet, die fachärztlich diagnostiziert (§35a SGB VIII) eine individuelle Unterstützung benötigen.
Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass jedes Kind unabhängig von seinen Herausforderungen die bestmögliche Bildung erhält.
Wenn die Teilhabe am Unterricht und am Schul- oder Kitaalltag aufgrund der vielfältigen Herausforderungen nicht allein durch die Ressourcen der Schule gewährleistet werden kann, wird die Schulbegleitung zu einer sinnvollen Ergänzung.
Die Finanzierung unserer Dienstleistungen ist in Übereinstimmung mit dem Sozialgesetzbuch geregelt und erfolgt auf Antrag. Die Kosten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von den Sozial- oder Jugendhilfebehörden nach einem bewilligten Antrag übernommen.
Wir möchten Sie ermutigen, sich keine Sorgen über die bürokratischen Hürden zu machen. Unser engagiertes Team steht Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei der Antragstellung zu unterstützen und die Kommunikation mit den Behörden zu erleichtern.